Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2599/07

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Juli 2007 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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