Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1165/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 09. Juli 2008 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (VG Münster - 5 K 1171/08 -) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09. April 2008 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.


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