Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1384/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 2. trägt der Antragsteller. Der Beigeladene zu 3. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000,-- Euro festgesetzt.


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