Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1069/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird in vollem Umfang abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.


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