Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1208/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Unter Änderung des Beschlusses der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Münster vom 31. Juli 2007 werden die von dem beklagten Land an den Kläger zu erstattenden Kosten auf 812,35 Euro festgesetzt.

Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 268,65 Euro festgesetzt.


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