Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 259/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juli 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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