Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 1227/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August 2008 hinsichtlich der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren I. Instanz auf die Streitwertstufe bis 16.000,-- EUR festgesetzt.


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