Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1232/08

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf einstweilige Aussetzung der Voll-streckung aus dem Vergütungsfeststellungsbeschluss vom 12. Dezember 2006 wird abgelehnt.

Eine Kostenerstattung findet in dem gerichtskostenfreien Verfahren nicht statt.


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