Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1526/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2008 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (VG Düsseldorf – 16 K 6218/08) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. August 2008 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.875,-- EUR festgesetzt.


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