Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2437/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 82.917,05 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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