Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2450/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 9.751,59 Euro festgesetzt.


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