Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1461/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2008 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 75.000, Euro festgesetzt.


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