Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1668/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 4. November 2008 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird in vollem Umfang abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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