Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2738/08.A

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom Köln vom 25. September 2008 wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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