Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1433/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 5.000,- Euro.


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