Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1519/08

Tenor

Das in der Hauptsache für erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. September 2008 zur Nr. 1 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2500 EUR festgesetzt.


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