Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1326/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, die Stelle der Sachgebietsleiterin/des Sachgebietsleiters in der Direktion Zentrale Aufgaben, ZA 323, des Polizeipräsidiums L. endgültig auf die Beigeladene zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin um diese Stelle eine neue Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts herbeigeführt worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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