Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 1588/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 03. November 2008 geändert.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.


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