Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1548/08

Tenor

Die Anhörungsrüge wird verworfen.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Rügeverfahrens.


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