Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 1571/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. April 2008 hinsichtlich der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren I. Instanz auf 370.000,-- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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