Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 522/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Oktober 2005 am 14. Dezember 2005 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 50.000,- Euro festgesetzt.


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