Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1795/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des

Antragstellers - 8 K 6889/08 VG Köln - gegen

den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid des Antragsgegners vom 30. September 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.750,-- Euro festgesetzt.


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