Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2023/08

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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