Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1846/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Dezember 2008 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Antragsteller einerseits und der Antragsgegner andererseits je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500, € festgesetzt.


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