Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1893/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. November 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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