Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1884/08

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerde-verfahren.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren 19 B 1884/08 auf 2.500,- € festgesetzt.


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