Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 1788/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage 1 K 6789/08 gegen die Gebührenfestsetzung unter Nr. 4 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. September 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 937,50 Euro festgesetzt.


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