Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3108/08

Tenor

Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

Das Zulassungsverfahren ist gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Verfahrensbeteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.


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