Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3416/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2007 - 11 K 3553/06 - ist unwirksam.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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