Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 793/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 22. Oktober 2004 sowie des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 21. Juni 2005 verpflichtet, dem Kläger den mit Antrag vom 2. September 2004 begehrten positiven Bauvorbescheid für das Aufstellen eines Verkaufswagens auf dem Grundstück T. , N. Straße 10 unter Ausklammerung des exakten Standortes zu erteilen.

Der Kläger trägt 4/5 und der Beklagte 1/5 der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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