Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2907/08

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. September 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Aufhebung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für die erste Instanz und für das Zulassungsverfahren auf jeweils 130.000,00 Euro festgesetzt.


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