Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 1451/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens ein-schließlich der außergerichtlichen Kosten der Bei-geladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren ebenfalls auf 100.000 EUR festgesetzt.


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