Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 1690/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2008 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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