Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3073/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Das angefochtene Urteil ist insoweit unwirksam. Es wird im Übrigen geändert.

Die aufrechterhaltene Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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