Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 180/09

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-

verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-

ren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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