Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 E 206/09

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert: Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Juni 2008 (17 K 651/08) wird dahingehend geändert, dass die zu erstattenden Kosten auf den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 14. April 2008 hin auf 1.366,48 Euro festgesetzt werden.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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