Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3063/08

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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