Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1223/08

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,-- Euro festgesetzt.


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