Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 525/09

Tenor

Der erneute Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2009 wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 6.300,-- EUR festgesetzt.


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