Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 67/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das Verfahren VG Köln 3 K 7717/08 wird auf bis zu 155.000,00 Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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