Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 486/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 16. April 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten zunächst telefonisch und sodann per Telefax be¬kannt gegeben wer¬den.


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