Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 D 27/07.NE

Tenor

Die "Außenbereichssatzung für einen Bereich im westlichen Außenbezirk L. im Außenbereich der Stadt U. " der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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