Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 1042/07

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. September 2007, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Etwaige Kosten des Beklagten werden nicht erstattet.


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