Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 699/07

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Januar 2007 wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 6. August 2003 und des Widerspruchsbescheids des Landrates des S. -F. - Kreises vom 2. Juli 2004 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 24. Juli 2003 die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes T. - straße in I. -I1. zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Beklagte. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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