Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 11/09

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Januar 2009 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 5.000,- Euro festgesetzt.


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