Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 510/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. April 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax bekannt gegeben werden.


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