Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1547/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 2 K 5459/08 gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 17. Juli 2008 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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