Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 21/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Januar 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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