Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 4284/06.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das auf die mündliche Verhandlung vom 17. Oktober 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tra-gen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾. Ge-richtskosten wer¬den nicht erhoben.


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