Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 767/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 4. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1. bis 3. und zu 5. bis 8., die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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